1. Leistungen

Die Schweizerische Hotelfachschule Luzern (nachstehend SHL genannt) übernimmt für Sie die Selektion von Führungs- und Fachkräften. Wir legen grossen Wert darauf, dass unsere Kandidaten Ihrem gewünschten Profil entsprechen. Deshalb führen wir jede Selektion zuverlässig, sorgfältig und kompetent durch und präsentieren Ihnen mit dem Einverständnis der Kandidaten ein vollständiges und übersichtlich gegliedertes Dossier.

2. Fremdkosten / Zusätzliche Dienstleistungen

Fremdkosten wie Inserate-, Satz und Druckkosten, Kosten für den Research, Zusatzaufwendungen im Zusammenhang mit Social-Networks sowie Dienstleistungen wie Assessments, Test- und Spezialabklärungen werden zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.

3. Garantieleistung

Wird ein Arbeitsvertrag innerhalb der ersten 2 Monate nach Stellenantritt aufgelöst, übernimmt die SHL die erneute Suche ohne Honorarkosten oder erstattet 50% des bezahlten Honorars zurück, sofern die Gründe für den Austritt beim Kandidaten liegen. Erfolgt der Austritt im 3. Monat erstatten wir 30% retour oder übernehmen die erneute Suche. Zusätzliche Insertionen, Abklärungen und weitere/neuerliche Drittleistungen wie Direct-Research und Fullsize-Assessment gehen zu Lasten des Kunden. Ab dem 4. Anstellungsmonat nach Stellenantritt bestehen keine weiteren Ansprüche auf Rückerstattung und Haftung. Generell sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

4. Datenschutz

Sämtliche von Auftraggebern und Kandidaten erhaltenen Informationen oder Unterlagen werden von der SHL streng vertraulich behandelt. Die Ihnen überreichten Bewerbungsunterlagen sind ebenso zu behandeln und dürfen nicht ohne unser Wissen an Dritte weitergeleitet werden. Unterlagen von nicht berücksichtigten Kandidaten sind an uns zu retournieren.

5. Kandidatenschutz

Unsere Kunden gewähren der SHL während der Dauer eines Jahres seit der ersten Präsentation eines Kandidaten einen Kandidatenschutz. Kommt innerhalb dieser Zeitspanne ein Anstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Kandidaten zustande, ist die SHL berechtigt, das Honorar gemäss diesen Geschäftsbedingungen nachzufordern.

6. Wirksamkeit der Konditionen

Die erwähnten Konditionen treten bei mündlicher und schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden, bzw. mit Entgegennahme der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten der SHL in Kraft.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der Schweizerischen Hotelfachschule Luzern. Anwendbar ist das Schweizer Recht.

Luzern, April 2020